Die am häufigsten gestellten Fragen! (Frequently Asked Questions FAQ)

1. Frage:

Sollte man in der heutigen Zeit noch einen Führerschein machen?

- Ja, natürlich! Mit einem Auto ist es einfacher, Termine einzuhalten. Die öffentliche Verkehrsmittelanbindung ist ungenügend. Dadurch kommt man zu spät zur Arbeit, zur Uni oder zur Schule.

- Die Streiks werden immer häufiger, dadurch können Termine oft nicht wahrgenommen werden.

- Die Arbeitgeber setzen es voraus, dass man in der heutigen Zeit einen Führerschein hat.

- Die öffentlichen Verkehrsmittel halten den verbindlichen Fahrplan nie ein.

- Mit einem Auto kann man fahren wann man möchte, wohin man möchte und nachts ist die Sicherheit für seine Person im Auto am Besten.

2. Frage:

Wann kann man mit dem BF 17 Führerschein beginnen?

- Mit dem BF 17 Führerschein beginnt man mit 16 1/2 Jahren.

- Drei Monate bevor man 17 Jahre jung wird, kann man die theoretische Prüfung ablegen.

- Einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann man bereits seine praktische Prüfung fahren.

3. Frage:

Müssen meine Eltern bei der Antragsstellung für BF 17 Führerschein mit anwesend sein?

- Ja, sie müssen mit anwesend sein, weil sie in der Fahrschule den Antrag für die Fahrerlaubnisbehörde, den Ausbildungsvertrag und die Einverständniserklärung mit unterschreiben müssen.

Die Person, die sich als begleitende Person in die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) mit eintragen lassen möchte, muss seinen Personalausweis und seinen Führerschein mitbringen.

Beide Dokumente werden als Farbkopie dem Antrag beigefügt.

4. Frage:

Was muss ich zur Anmeldung für den B-Führerschein mitbringen?

- Zur Anmeldung bringt man ein Passbild, seine Erste Hilfe über 9 Unterrichsstunden und seinen Sehtest, der nicht älter als 3 Monate sein darf, mit.